Alle konservativ behandelbaren orthopädischen Krankheiten, Verletzungsfolgen und Behinderungen wie:
- degenerativ rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane (Wirbelsäulensyndrome, Arthrosen, Fehlstellungen, Sehnen-Muskel-Erkrankungen)
- entzündlich-rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane (Gicht, chronische Polyarthritis, M. Bechterew usw.)
- Folgezustände nach Verletzungen an der Wirbelsäule und an Gliedmaßen
- bösartige Neubildungen im Bereich der Stütz- und Bewegungsorgane
- Folgezustände von Allgemeinerkrankungen mit Auswirkung auf den Bewegungsapparat (z.B. Diabetesfolgen)
- angeborene oder erworbene Fehlbildungen der Wirbelsäule und der Gelenke
Spezielle Indikationen
Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) der Indikationsgruppen 4 und 10a (bösartige Neubildungen) sowie berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) für Unfall- und Verletzungsfolgen der Bewegungsorgane wie:
- degenerative muskuloskeletale Krankheiten, insbesondere:
- Arthrosen der peripheren Gelenke
- bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen
- der peripheren Gelenke und der Wirbelsäule (z.B. Periarthropathien, Diskopathien, Spondylarthrosen)
- Zustand nach Operation wegen degenerativer muskuloskeletaler Krankheiten
- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
- Gelenkluxationen
- Sehnen- und Bandrupturen
- Muskelverletzungen
- posttraumatische Nervenläsionen
- Gliedmaßenverlust
- Schmerzsyndrome in Bezug auf die Bewegungsorgane
Kontraindikationen
- Pflegebedürftigkeit ohne Reha-Fähigkeit
- frischer traumatischer Querschnitt