Die Höhe der Zuzahlungen ist unterschiedlich - je nachdem, welcher Kostenträger der Rehabilitation zugestimmt hat.
Die Deutsche Rentenversicherung genehmigt überwiegend stationäre Reha-Maßnahmen. Dafür übernimmt sie die Kosten, der Patient muss sich jedoch mit 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage beteiligen. Da die Zuzahlung aber vom individuellen Einkommen abhängig ist, kann der Patient sich u.U. von der Zuzahlung befreien lassen. Bei Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich am besten direkt an die Rentenversicherung.
Bewilligt die Rentenversicherung eine ambulante Behandlung, muss der Patient keine Zuzahlung leisten. Verpflegungspauschalen werden nicht gezahlt. Anfahrtskosten werden bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel komplett und bei PKW-Nutzung anteilig übernommen.
Die Krankenkassen genehmigen sowohl stationäre als auch ambulante Reha-Maßnahmen. Bei einer stationären Behandlung übernehmen die Krankenkassen die Kosten, der Patient muss eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Dies gilt für die gesamte Dauer der Rehabilitation. Auch hier ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Bei ambulanten Behandlungen zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss von maximal 13 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Die Übernahme der Anfahrtskosten ist generell möglich, sollte aber vorab mit der Krankenkasse geklärt werden.