Entlassung und Nachsorge

Entlassung und Nachsorge

Erfahren Sie hier, wie es nach der Frühreha weitergeht und welche Weiterversorgungs- oder Nachsorgeangebote es gibt.

Nach dem Aufenthalt in der neurologischen Frühreha

Ihre Entlassung aus der Frührehabilitation

In der Regel wechseln Patienten der neurologischen Frühreha (Phase B) direkt anschließend in die Reha Phase C. Durchschnittlich dauert ein Aufenthalt in der Frühreha etwa 25 Tage. Die tatsächliche Verweildauer jedes einzelnen Patienten ist jedoch ganz unterschiedlich, abhängig von der Schwere der Erkrankung. In manchen Fällen können Patienten bereits in den ersten zwei Wochen in den Reha-Bereich wechseln, es gibt aber auch Patienten die eine 40 bis 50-tägige Frühreha benötigen.

Von der Frühreha in die Reha

Wenn ein Patient in die Reha übergeleitet werden soll, erstellt unsere ärztliche Abteilung einen Antrag auf Kostenübernahmeerklärung (Umwidmungsantrag) für die Krankenkasse.

Der Patient wird an dem Tag, an dem die BAR-Kriterien der Phase B nicht mehr erfüllt werden, in die Phase C umgewidmet. Wir legen für den Patienten einen sogenannten neuen Patientenfall an und verlegen ihn in ein Zimmer im Reha-Bereich. Um die Überleitung kümmert sich das Team des Entlassmanagements in Zusammenarbeit mit der Pflege.

Was ändert sich für mich als Patient?

  • Räumlicher Umzug
  • Ggf. Arztwechsel
  • Neue Therapien / mehr Gruppentherapien

Beratung zur Nachsorge schon während Ihres Aufenthalts

Schon vor Ihrer  Entlassung kümmern sich unsere Mitarbeiter des sogenannten Entlassmanagements darum, dass weitere Maßnahmen lückenlos an Ihre Behandlung bei uns anschließen.

Für alle Patienten bzw. Angehörigen bieten wir einen Beratungstermin an. Gemeinsam stimmen wir die weitere Versorgung nach der Entlassung ab. Wir helfen Ihnen dabei, Anträge auf Leistungen der Pflegekasse auszufüllen. Bei Bedarf arbeiten wir eng mit den zuständigen Pflegekassen zusammen.

Alle geplanten Maßnahmen stimmen wir mit Ihnen ab. Gerne beziehen wir auch Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen ein. Die Beratung ist freiwillig. Sie geben dazu eine Einwilligungserklärung ab, mit der Sie zustimmen, dass das Team des Entlassmanagements für Sie aktiv wird.

Welche Unterstützung Sie erhalten:

  • Der Sozialdienst berät und stellt Anträge auf Leistungen der Pflegekasse für Sie.
  • In der Therapie erhalten Sie Unterstützung bei der therapeutischen Hilfsmittelverordnung.
  • Unsere Entlassmanagementbeauftragten führen Beratungsgespräche, bereiten die pflegerische Hilfsmittelverordnung, Überleitungsbogen, Medikamentenliste sowie Brass-Index vor.

Die Einwilligung zum Entlassmanagement können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

Wenn Sie die Beratung nicht wünschen, erteilen Sie uns einfach keine Einwilligungserklärung. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass weitere Behandlungen verzögert werden, weil wir ohne Einwilligung keine Anschlussmaßnahmen einleiten können oder Anträge nicht rechtzeitig gestellt werden können.

Hier finden Sie weitere Unterstützung

Selbsthilfegruppen

In Selbsthilfegruppen unterstützen sich "Betroffene" gegenseitig. Adressen bekommen Sie über Ihr örtliches Gesundheitsamt oder über NAKOS.

Versorgungsämter und Beratungsstellen

Selbsthilfeverbände

Betreuungsrecht

Wie Sie uns kontaktieren können

So erreichen Sie uns+49 6052 808 0

Team des Entlassmanagements

Unsere Sprechzeiten

Montag
9 bis 16 Uhr
Dienstag
9 bis 16 Uhr
Mittwoch
9 bis 16 Uhr
Donnerstag
9 bis 16 Uhr
Freitag
9 bis 16 Uhr