Vor Ihrem Reha-Aufenthalt

Vor Ihrem Reha-Aufenthalt

Erfahren Sie hier, wie Sie die Reha beantragen und welche Schritte für die Anmeldung in unserem Reha-Zentrum nötig sind. Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Vor dem Reha-Aufenthalt

Im MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Orb nehmen wir Patienten der Rentenversicherung, aller gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Privatpatienten sowie Patienten mit Anspruch auf Beihilfe auf.

Wann kann ich eine Reha beantragen?

Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind.

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt durch Beantragung und Veranlassung des Klinikarztes und/oder Sozialarbeiters (Anschlussheilbehandlung, Anschlussrehabilitation)
  • Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Privatkrankenkasse, Beihilfestelle)
  • Durch Anforderung und Buchung unserer Programme für Selbstzahler
     

Wer übernimmt die Kosten für die Reha?

Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Aber auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

Wie beantrage ich eine Reha?

Rehabilitationsmaßnahmen müssen beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Ihr Antrag wird dann vom jeweiligen Kostenträger aus sozialmedizinischer Sicht begutachtet und aus versicherungsrechtlicher Sicht geprüft. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Wir empfehlen in diesem Fall von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, da die Rehabilitation nach einem Widerspruch sehr oft doch noch genehmigt wird.

Ein Arzt muss die Notwendigkeit der Reha-Maßnahme schriftlich begründen. Diese Begründung wird dem Antrag an den Kostenträger beigefügt.

Die Arten der Rehabilitation

  • Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) sind Folgebehandlungen, die – zum Beispiel nach einer Operation -  im Anschluss an die Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden. In der Regel stellt der Sozialdienst den Antrag beim zuständigen Kostenträger.
  • Die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) gilt für Patienten, die in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. private Krankenversicherung) versichert sind oder für die aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine Anschlussheilbehandlung nicht möglich ist.
  • Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlungen (BGSW) sind Folgebehandlungen nach Arbeitsunfällen. Der Antrag auf eine BGSW wird von Ärzten mit spezieller Zulassung (so genannte D- bzw. H-Ärzte) bei der Berufsgenossenschaft eingereicht.
  • Medizinische Heilverfahren: Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren) sollen Ihrer Gesunderhaltung oder Genesung dienen. Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Ziele sind Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezustände, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können, Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen können, Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken

Welche Zuzahlungen muss ich für eine Reha leisten?

Die Höhe der Zuzahlungen ist unterschiedlich - je nachdem, welcher Kostenträger der Rehabilitation zugestimmt hat.

Deutsche Rentenversicherung

Stationär: Kostenübernahme, Patient zahlt 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage.

Ambulant: Kostenübernahme, keine Zuzahlung.

Verpflegungspauschalen werden von der Rentenversicherung für eine ambulante Maßnahme nicht gezahlt. Anfahrtskosten werden bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel komplett und bei PKW-Nutzung anteilig übernommen.

Krankenkasse

Stationär: Kostenübernahme, Patient zahlt 10 Euro pro Tag für die gesamte Dauer der Rehabilitation.

Ambulant: Krankenkassen zahlen einen Zuschuss von maximal 13 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung.

Die Übernahme der Anfahrtskosten sollte vorab mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden. Bei ambulanten Behandlungen zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss von maximal 13 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Die Übernahme der Anfahrtskosten ist generell möglich, sollte aber vorab mit der Krankenkasse geklärt werden.

Kann ich mir eine Klinik aussuchen?

Ja. Sie können bereits bei Antragstellung Ihre Wunschklinik angeben. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie auch nachträglich Widerspruch einlegen. Denn nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Bitten Sie einfach schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik. Eine hilfreiche Formulierung ist hier: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in das MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Orb.“

Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor stationärer Rehabilitation.

Checkliste für Ihren Aufenthalt

Bekleidung

  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe/ Socken
  • bequeme Oberbekleidung
  • Regenkleidung
  • kurze Sporthose
  • Gymnastik- oder Trainingsanzüge
  • Badebekleidung
  • Bademantel
     

Schuhe

  • Straßenschuhe
  • festes Schuhwerk
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe
     

Sonstiges

  • Badehandtuch für die Therapie (Handtücher für Ihr Zimmer werden gestellt)
  • Taschentücher
  • Personalausweis
  • verordnete Medikamente (in ausreichender Menge)
  • Röntgenbilder
  • Arztberichte
  • Krankenversichertenkarte
  • persönliche Toilettenartikel
  • Uhr/ Wecker/ Radio

Orthopädische Hilfsmittel (falls erforderlich und vorhanden)

  • Stütz-/ Kompressionsstrümpfe
  • Bandagen
  • Schuhlöffel
  • Strumpfanziehhilfe
  • Mieder/ Korsett
  • TENS-Geräte
  • Einlagen
  • Orthopädische Schuhe
  • Unterarm-Gehstützen/ Gehstock
  • Rollator
  • Rollstuhl
  • Spezial-Kopfkissen/ Nackenkissen

Fragen & Antworten

Wer kann mir bei der Antragstellung für eine Reha helfen?

Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden. Die Adresse Ihrer Servicestelle bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse oder finden Sie unter www.reha-servicestellen.de.

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?

Grundsätzlich können alle, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, im erwerbsfähigen Alter, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bestimmte Versicherungszeiten haben alle 4 Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen. Wenn es dringend ist, kann eine solche Reha auch vor Ablauf von 4 Jahren bewilligt werden.

Woher bekomme ich Anträge für eine Reha?

Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung direkt über deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:

Deutsche Rentenversicherung Bund: Tel. +49 3070 0183 8098
Deutsche Rentenversicherung Hessen: Tel. +49 8001 0004 8012
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Tel. +49 8001 0004 8024
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Tel. +49 8001 0004 8016
ARGE für Krebsbekämpfung Bochum: Tel. +49 2348 9020

Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Partner oder Kind eine Begleitung bei der Reha benötigt?

Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist.

Wer übernimmt die Kosten, wenn mich mein Kind in die Rehabilitation begleiten muss?

Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.
Wahlweise wird auch eine Haushaltshilfe finanziert.

Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit vom Wohnort entfernt liegt?

Bei Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung, sodass die Reha auch in anderen Bundesländern möglich ist.

Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten

Im MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Orb ist eine Aufnahme blinder und sehbehinderter Patienten möglich:

  1. Blinde und sehbehinderte Patienten sind uns mit einer Begleitperson, die während des gesamten Aufenthaltes anwesend ist, willkommen. Wir klären Ihre besonderen Bedürfnisse bei der Aufnahme ab. Bei Bedarf passen wir die Behandlungsangebote für Blinde und sehbehinderte Patienten an.
  2. Unser Klinikpersonal ist für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Patienten sensibilisiert. An Ihrem ersten Tag in unserer Klinik machen wir mit Ihnen eine spezielle Gebäudeführung für Blinde und Sehbehinderte. Wir erklären Ihnen ausführlich Ihr Zimmer. In diesem sollten Sie sich auch alleine orientieren können. Bei Bedarf holen wir Sie zu Untersuchungen, Therapien, zum Essen usw. ab und bringen Sie anschließend auch wieder auf Ihr Zimmer.
  3. Sie sollen sich als Blinder oder Sehbehinderter bei uns wohlfühlen und voll in unsere Therapiegruppen integriert werden. Wir sensibilisieren Ihre Mitpatienten in den Therapiegruppen für die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Patienten. Wir weisen Ihre Mitpatienten beispielsweise daraufhin, dass sie sich bei der Ansprache vorstellen und Schriftstücke bei Bedarf vorlesen sollen.

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können


Sandra Bartusch

Sandra Bartusch

Patientenmanagement

Jessica Acker

Jessica Acker

Patientenmanagement

Kathrin Frickal

Kathrin Frickal

Patientenmanagement

Petra Lindenberger

Petra Lindenberger

Patientenmanagement